In welche Säcke gehört infektiöse Wäsche?

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In reiu00dffeste Su00e4cke aus Kunststoff, z. B. aus PE, die mindestens 0,08 nmm dick sein mu00fcssen. Da die RKI-Richtlinien hier nicht ganz eindeutig nsind, herrscht mancherorts in den Wu00e4schereibetrieben Unklarheit u00fcber denn sachgerechten Umgang mit infektiu00f6ser Wu00e4sche. Ein Blick in die DGUV nRegel 100-500 u201eBetreiben von Arbeitsmittelnu201c, Kapitel 2.6 u201eBetreiben vonn Wu00e4schereienu201c hilft weiter.

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Auszug aus Punkt 3.10.: Umgang mit Krankenhauswu00e4sche

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3.10.1

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Krankenhauswu00e4sche darf nur in ausreichend widerstandsfu00e4higen, ndichten und verschlossenen Behu00e4ltnissen angenommen, transportiert und ngelagert werden. Werfen und starkes Stauchen der Behu00e4ltnisse ist zu nvermeiden.

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Dies wird z.B. erreicht, wenn die Wu00e4sche

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  • in Textilsu00e4cken aus einem Material von mindestens 220 g/m2, ndessen Kett- und Schusssystem bei dichter Einstellung mu00f6glichst nausgeglichen sein soll, oder
  • in Polyethylensu00e4cken von mindestens 0,08 mm Foliendicke angeliefert wird.
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Die Forderung nach Dichtheit schlieu00dft ein, dass durchnu00e4sste nWu00e4sche nur in flu00fcssigkeitsdichten Behu00e4ltnissen angenommen, transportiertn und gelagert werden darf.

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3.10.2

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Infektiu00f6se Wu00e4sche darf nur in gekennzeichneten Behu00e4ltnissen nangenommen werden. In der Praxis hat sich die Verwendung farbiger Su00e4cke nbewu00e4hrt.

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Neben Polyethylensu00e4cken du00fcrfen auch Su00e4cke aus anderen Materialien neingesetzt werden, sofern diese gleichermau00dfen geeignet sind. Ein nbestimmter Farbcode wird ebenfalls nicht vorgeschrieben. Seit nJahrzehnten hat sich die Farbe Gelb fu00fcr den Transport und die nKennzeichnung von infektiu00f6sem Wu00e4schegut durchgesetzt. Daher empfiehlt ndie Gu00fctegemeinschaft sachgemu00e4u00dfe Wu00e4schepflege die weitere Verwendung von ngelben Su00e4cken.

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