In welche Säcke gehört infektiöse Wäsche?

In reißfeste Säcke aus Kunststoff, z. B. aus PE, die mindestens 0,08 mm dick sein müssen. Da die RKI-Richtlinien hier nicht ganz eindeutig sind, herrscht mancherorts in den Wäschereibetrieben Unklarheit über den sachgerechten Umgang mit infektiöser Wäsche. Ein Blick in die DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“, Kapitel 2.6 „Betreiben von Wäschereien“ hilft weiter.

Auszug aus Punkt 3.10.: Umgang mit Krankenhauswäsche

3.10.1

Krankenhauswäsche darf nur in ausreichend widerstandsfähigen, dichten und verschlossenen Behältnissen angenommen, transportiert und gelagert werden. Werfen und starkes Stauchen der Behältnisse ist zu vermeiden.

Dies wird z.B. erreicht, wenn die Wäsche

  • in Textilsäcken aus einem Material von mindestens 220 g/m2, dessen Kett- und Schusssystem bei dichter Einstellung möglichst ausgeglichen sein soll, oder
  • in Polyethylensäcken von mindestens 0,08 mm Foliendicke angeliefert wird.

Die Forderung nach Dichtheit schließt ein, dass durchnässte Wäsche nur in flüssigkeitsdichten Behältnissen angenommen, transportiert und gelagert werden darf.

3.10.2

Infektiöse Wäsche darf nur in gekennzeichneten Behältnissen angenommen werden. In der Praxis hat sich die Verwendung farbiger Säcke bewährt.

Neben Polyethylensäcken dürfen auch Säcke aus anderen Materialien eingesetzt werden, sofern diese gleichermaßen geeignet sind. Ein bestimmter Farbcode wird ebenfalls nicht vorgeschrieben. Seit Jahrzehnten hat sich die Farbe Gelb für den Transport und die Kennzeichnung von infektiösem Wäschegut durchgesetzt. Daher empfiehlt die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege die weitere Verwendung von gelben Säcken.